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   VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23 (HS)   

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VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23 (HS) (https://dejure.org/2024,4289)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.02.2024 - 109-IV-23 (HS) (https://dejure.org/2024,4289)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - 109-IV-23 (HS) (https://dejure.org/2024,4289)
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  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinn bedeutet, dass der Angeklagte in der Lage sein muss, seine Interessen in und außerhalb der Verhandlung vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 - juris Rn. 29).

    Die Grenze zur Verhandlungsunfähigkeit ist erst dann überschritten, wenn dem Angeklagten auch bei Inanspruchnahme solcher verfahrensrechtlicher Hilfen eine selbstverantwortliche Entscheidung über grundlegende Fragen seiner Verteidigung und eine sachgerechte Wahrnehmung der von ihm persönlich auszuübenden Verfahrensrechte nicht mehr möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Entsprechende Feststellungen und Würdigungen der Gerichte können vom Verfassungsgerichtshof nur darauf überprüft werden, ob sie auf willkürlichen Erwägungen beruhen und ob die Gerichte die Anforderungen beachtet haben, die sich aus der Bedeutung und Tragweite der Grundrechte ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 2 BvR 554/20 - juris Rn. 37; Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 - juris Rn. 34 ff.).

    Es erscheint deshalb - auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - nicht notwendig, Verhandlungsunfähigkeit anzunehmen, wenn der Angeklagte durch den Rat und den Beistand seines Verteidigers ausreichend in die Lage versetzt wird, seine Verfahrensrechte aufgrund eigenen Willensentschlusses entweder selbst oder durch seinen Verteidiger auszuüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 - juris Rn. 31).

  • BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    Dabei können vor allem Art, Umfang und mutmaßliche Dauer des Strafverfahrens, Art und Intensität der zu befürchtenden Schädigung sowie Möglichkeiten, dieser entgegenzuwirken, Beachtung erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 - juris Rn. 50 m.w.N.; st. Rspr.).

    Andererseits dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 - juris Rn. 50; Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 BvR 1313/17 - juris Rn. 9; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 1724/09 - juris Rn. 10; st. Rspr.).

  • BVerfG, 05.10.2020 - 2 BvR 554/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    Beurteilungsmaßstab ist dabei jeweils der konkret anstehende Verfahrensabschnitt mit seinen spezifischen Anforderungen an die physische und psychische Leistungsfähigkeit des Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 2 BvR 554/20 - juris Rn. 36; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvR 785/04 - juris Rn. 31).

    Entsprechende Feststellungen und Würdigungen der Gerichte können vom Verfassungsgerichtshof nur darauf überprüft werden, ob sie auf willkürlichen Erwägungen beruhen und ob die Gerichte die Anforderungen beachtet haben, die sich aus der Bedeutung und Tragweite der Grundrechte ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 2 BvR 554/20 - juris Rn. 37; Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 - juris Rn. 34 ff.).

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 1724/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Durchführung eines Strafverfahrens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    Andererseits dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 - juris Rn. 50; Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 BvR 1313/17 - juris Rn. 9; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 1724/09 - juris Rn. 10; st. Rspr.).

    Der Verfassungsgerichtshof kann insofern nur prüfen, ob die Feststellungen und die ihnen zugrunde liegende Beweiswürdigung auf willkürlichen Erwägungen beruhen oder ob die Strafgerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen verkannt haben, die sich aus der Bedeutung und Tragweite der Grundrechte für die Sachverhaltsermittlung ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 BvR 1313/17 - juris Rn. 11; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 1724/09 - juris Rn. 11).

  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvR 1313/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    Andererseits dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 - juris Rn. 50; Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 BvR 1313/17 - juris Rn. 9; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 1724/09 - juris Rn. 10; st. Rspr.).

    Der Verfassungsgerichtshof kann insofern nur prüfen, ob die Feststellungen und die ihnen zugrunde liegende Beweiswürdigung auf willkürlichen Erwägungen beruhen oder ob die Strafgerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen verkannt haben, die sich aus der Bedeutung und Tragweite der Grundrechte für die Sachverhaltsermittlung ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 BvR 1313/17 - juris Rn. 11; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 1724/09 - juris Rn. 11).

  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 30-I-11

    Organstreit; Ordnungsruf wegen polemischer Äußerung verletzt Rederecht des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    der es verbietet, ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (SächsVerfGH, Urteil vom 3. November 2011 - Vf. 30-I-11; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006, BVerfGE 117, 71 [89]; Urteil vom 3. März 2004, BVerfGE 109, 279 [312 f.]; Beschluss vom 12. November 1997, BVerfGE 96, 375 [399]; st. Rspr.).

    Angriffe auf die Menschenwürde können in Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und sonstigen Verhaltensweisen bestehen, die dem Betroffenen seinen Achtungsanspruch als Mensch absprechen (SächsVerfGH, Urteil vom 3. November 2011 - Vf. 30-I-11).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    der es verbietet, ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (SächsVerfGH, Urteil vom 3. November 2011 - Vf. 30-I-11; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006, BVerfGE 117, 71 [89]; Urteil vom 3. März 2004, BVerfGE 109, 279 [312 f.]; Beschluss vom 12. November 1997, BVerfGE 96, 375 [399]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    Die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand muss, wenn sie die Menschenwürde berühren soll, Ausdruck der Verachtung des Wertes, der jedem Menschen kraft seines Personseins zukommt, in diesem Sinne also eine "verächtliche Behandlung" sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 8-IV-19; Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 50-IV-02 [HS]/51-IV-02 [e.A.]; vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1970, BVerfGE 30, 1 [25 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    der es verbietet, ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (SächsVerfGH, Urteil vom 3. November 2011 - Vf. 30-I-11; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006, BVerfGE 117, 71 [89]; Urteil vom 3. März 2004, BVerfGE 109, 279 [312 f.]; Beschluss vom 12. November 1997, BVerfGE 96, 375 [399]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    Das ist der Fall, wenn die Behandlung durch die öffentliche Gewalt im Strafverfahren die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2020, BVerfGE 156, 63 [115 Rn. 189]).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvR 785/04

    Zur Berücksichtigung einer "Risikoschwangerschaft" bei der Beurteilung der

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2023 - 102-IV-23
  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
  • VerfGH Sachsen, 04.01.2024 - 110-IV-23

    Eilrechtsschutz eines Antragstellers auf Aussetzung der gegen ihn stattfindenden

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19
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